AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

  • 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1)            Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, der ArtofCryoLAB UG (haftungsbeschränkt), Hachener Str. 70, 59846 Sundern, Tel.: +49 (2935) 96 52 570, cryostudio@aoc-lab.com, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn André Rüßmann und Herrn Sebastian Rüßmann, im Folgenden „Dienstleister“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  • 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter bietet seinen Kunden folgende Dienstleistungen an:

  1. a) Kälteanwendungen: Der Anbieter bietet Kälteanwendungen in den Temperaturbereichen von -75°C, -85°C und -110°C an. Die Anwendungen erfolgen in einer speziell dafür vorgesehenen Kältekammer und werden von qualifizierten Mitarbeitern des Anbieters durchgeführt.
  2. b) MultiCryoHacking System: Der Anbieter bietet seinen Kunden das MultiCryoHacking System an. Dieses System umfasst Lichter und Wärme, ionisierten Sauerstoff, Klang und Aromatherapie. Die Anwendung erfolgt in einer speziellen Kabine und wird von qualifizierten Mitarbeitern des Anbieters durchgeführt.
  3. c) Flow Anwendung: Der Anbieter bietet seinen Kunden die Flow Anwendung an. Hierbei handelt es sich um eine Vacuum Anwendung, die äußerlich angewendet wird. Die Anwendung erfolgt in einer speziellen Kabine und wird von qualifizierten Mitarbeitern des Anbieters durchgeführt.

(2) Die Leistungen des Anbieters werden ausschließlich zu therapeutischen Zwecken angeboten und dienen der Gesundheitsförderung sowie der Regeneration des Körpers.

(3) Der Anbieter stellt sicher, dass die angebotenen Leistungen stets auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Technologien basieren.

(4) Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen jederzeit zu erweitern oder zu modifizieren, sofern dies im Interesse seiner Kunden liegt und die Qualität der Dienstleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

 

 

(5) Der Anbieter stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, die die angebotenen Leistungen durchführen, über eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation verfügen.

 

  • 3 Vertragsschluss

(1) Der Kunde bucht über die Webseite oder im Ladenlokal des Anbieters eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Anbieter durch eine Buchungsbestätigung an.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend.

(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Anbieters mitgeteilt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Anbieter für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

(6) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

(7) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.

 

  • 4 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

(2) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Anbieters und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

(3) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

 

 

 

  • 5 Durchführung der Dienstleistung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Leistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(2)            Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen

(3)            Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(4)            Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben.

(5)            Der Kunde hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.

 

  • 6 Anamnesebogen

(1) Vor der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Anbieters ist der Kunde verpflichtet, einen Anamnesebogen auszufüllen.

(2) Der Anamnesebogen enthält Fragen zu dem Gesundheitszustand des Kunden sowie zu eventuellen Vorerkrankungen oder Beschwerden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anamnesebogen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

(3) Das Personal des Anbieters steht dem Kunden bei der Ausfüllung des Anamnesebogens gerne zur Verfügung und beantwortet auch Fragen des Kunden hierzu.

(4) Sollte der Kunde im Anamnesebogen Krankheiten oder Beschwerden angeben, die eine Kontraindikation für die angebotene Dienstleistung darstellen, wird der Anbieter den Kunden darauf hinweisen, dass er sich ärztlichen Rat einholen sollte, bevor er die Dienstleistung in Anspruch nimmt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, sich ärztlichen Rat einzuholen, falls der Anbieter dies empfohlen hat oder falls der Kunde unsicher ist, ob er die Dienstleistung aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung in Anspruch nehmen kann. Dies ist vom Arzt schriftlich zu bestätigen.

(6) Erst nach schriftlicher Freigabe durch den Arzt kann der Kunde die Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen.

 

 

(7) Sollte der Kunde trotz einer Kontraindikation die Dienstleistung in Anspruch nehmen, haftet der Anbieter nicht für eventuelle Folgen und Schäden, die hieraus resultieren.

 

  • 7 Besondere Bestimmungen

(1) Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit weitere besondere Bestimmungen einzuführen, sofern dies im Interesse seiner Kunden oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.

(3) Der Kunde wird über eventuelle Änderungen der besonderen Bestimmungen rechtzeitig informiert.

(4) Sollte der Kunde mit den besonderen Bestimmungen nicht einverstanden sein, hat er das Recht, die Dienstleistungen des Anbieters nicht in Anspruch zu nehmen.

 

  • 8 Zahlung

(1)            Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung fällig.

(2)            Alle Preise des Angebotes des Anbieters sind Bruttopreise / Nettopreise aufgeführt.

(3)            Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Anbieter vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert. 

(4)            Der Anbieter behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

 

  • 9 Laufzeit und Kündigung

(1)            Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar. 

(2)            Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

(3)            Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

 

(4)            Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.

(5)            Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen. 

(6)            Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

  • 10 Stornierung von Terminen

(1) Der Kunde hat das Recht, vereinbarte Termine bis 2 Stunden vor dem Termin kostenfrei zu stornieren oder zu verschieben.

(2) Im Falle einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden eine Stornierungsgebühr in Höhe von der gebuchten Anwendung Euro zu berechnen bzw. die gebuchte und nicht in Anspruch genommenen Anwendung von seinem gekauften Paket abzuziehen.

(3) Eine Stornierung oder Verschiebung des Termins hat schriftlich oder telefonisch zu erfolgen.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigen Gründen, wie z.B. technischen Problemen, abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden so bald wie möglich darüber informieren und einen Ersatztermin anbieten.

(5) Der Anbieter haftet nicht für eventuelle Folgen einer Terminabsage oder -verschiebung, insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder sonstige indirekte Schäden.

 

  • 11 Schutzrechte

(1)            Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Anbieters für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Anbieter zu.

(2)            Der Kunde überträgt hiermit dem Anbieter bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

(3)            Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.

 

 

 

(4)            Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

 

  • 12 Vertraulichkeit

(1)            Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2)            Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3)            Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4)            Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5)            Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

  1. a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
  2. b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
  3. c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

 

 

 

 

(6)            Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7)            Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

 

  • 13 Haftung und Gewährleistung

(1)            Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2)            In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3)            Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4)            Der Anbieter haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Anbieter übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.

 

  • 14 Datenschutz

(1)            Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2)            Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

 

 

 

(3)            Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4)            Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: Kältekammer Sundern | Datenschutz – Art of Cryo LAB (aoc-lab.com) (https:www.aoc-lab.com/pages/datenschutzerklaerung)

 

  • 15 Widerrufsrecht

 

(1)            Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter Kältekammer Sundern | Widerrufsbelehrung – Art of Cryo LAB (aoc-lab.com) (https://www.aoc-lab.com/pages/widerrufsbelehrung)

(2)            Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

  • 16 Europäische Streitbeilegung

(1)            Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2)            Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

 

  • 17 Schlussbestimmungen

(1)            Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2)            Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3)            Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4)            Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.